Der Energieausweis
|
EU-Richtlinie
verlangt Energieausweise für Gebäude
Der Energieausweis informiert Sie als Verbraucher objektiv, zeigt
Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf
von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Beim
Eigentumswechsel und neuen Mietverträgen für Immobilien
muss bei Vertragsabschluss ein Energieausweis vorgelegt werden.
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV 2009), ist am 1. Oktober
2009 in Kraft getreten. Die
Vorlage von Energieausweise bei Verkauf, Vermietung und
Verpachtung von Gebäuden ist bereits ab Juli 2008
Pflicht.
Energieausweis als
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) lässt zwei Arten des
Energieausweises zu:
- Energie-Bedarfsausweis
mit berechnetem Energieverbrauch auf der
Grundlage des bauphysikalischen IST-Zustands des
Gebäudes (Wärmeverluste durch Wände, Fenster, Dach,
Geschossdecken und der Heizungsanlage). Der
Energie-Bedarfsausweis spielt das Nutzerverhalten keine
Rolle. Er kann für alle Wohn- und Nicht-Wohngebäude
erstellt werden.
- Energie-Verbrauchsausweis
mit Berechnung auf der Grundlage der tatsächlich
verbrauchten Heizenergie während der letzten 3 Jahre.
Das Nutzerverhalten spiegelt sich allerdings im Ergebnis
wieder. Er ist einfach zu erstellen und preiswert. Er
kann jedoch nicht für Wohngebäude mit bis zu 4
Wohneinheiten erstellt werden, die vor dem Jahr 1978
(Bauantrag vor November 1977) erstellt
wurden.
Die Preise für
die Ausstellung von Energieausweisen finden Sie - hier. |
|

Muster-Verbrauchsausweis - hier

Energie-Verbrauchsausweis
online bestellen -
hier |