Energie-Verbrauchsausweis nach für Wohngebäude nach EnEV 2009
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Auftaggeber / Rechnungsanschrift:
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Energieausweise können nur für ganze Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen erstellt werden. Hierfür wird der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes für 3 zusammenhängende Heizperioden mit insgesamt mindestens 36 Monaten benötigt. Ist dieser Heizenergieverbrauch nicht bekannt, kommt nur ein Energie-Bedarfsausweis in Betracht.
Heizungsperioden:
Bitte tragen Sie hier die letzten 3 zusammenhängenden Heizperioden (3 x 12 Monate) ein. Die Heizperioden sollen den Abrechnungszeiträumen der Heizkostenabrechnung entsprechen (der letzte Monat darf nicht später als 28. Februar 2010 sein).
Heizungsanlage / Brennstoff: Heizöl Erdgas H Erdgas L Stadtgas Flüssiggas Stückholz Holz-Pellets Strom Fernwärme Heizwert für Erdgas, Stadtgas, Holz und Fernwärme, wenn bekannt
(*) in % des gesamten Energieverbrauchs oder in der gleichen physikalischen Einheit, wie der gesamte Energieverbrauch.
Bei Einzelöfen im Haus muss der Gesamtbedarf aller Einzelöfen für den die oben Heizperioden erfasst werden. Ist dies nicht möglich, dann kann der Energieausweis nur als "Energie-Bedarfsausweis" ausgestellt werden.
Der Wärmebedarf für die Warmwasserbereitung ist in den oben genannten Verbrauchswerten enthalten: - ja nein
Zusätzliche Heizungsanlage (z.B. Kachelofen, Elektroofen) genutzt: nein ja
Zusatzheizung / Brennstoff: keine Heizöl Erdgas H Erdgas L Stadtgas Flüssiggas Stückholz Holz-Pellets Strom Fernwärme Heizwert: , wenn bekannt
Angaben zum Stand der Technik und nachträglicher Modernisierungsmaßnahmen:
Heizungsanlage ( bitte zutreffendes ankreuzen):
Thomas Möller - Energieberater (HWK) Brunhamstraße 43 81249 München
Preis: EUR 38,00 inkl. Portokosten und MwSt.
Nach dem Eingang Ihres Auftrags erstellen wir den Energie-Ausweis und senden wir Ihnen per E-Mail die Rechnung für das Honorar. Nach dem Zahlungseingang drucken wir den Energieausweis aus und senden ihn Ihnen per Post zu.
Nach dem Eingang Ihrer Informationen prüfen wir, ob kostengünstige Maßnahmen zur Einsparung von Energie für Ihr Gebäude in Betracht kommen (entsprechend EnEV). Neubauten und Gebäuden, die entsprechend der Vorgaben der Wärmeschutzverordnung 1995 saniert wurden, weisen i.A. einen guten Heizenergieverbrauchskennwert auf (z.B. guter modernisierter bzw. Neubaustandard). Bei diesen Gebäuden ist davon auszugehen, dass keine kostengünstigen Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs notwendig sind.
Sie erhalten in jedem Fall die Anlage "Seite 5 - Modernisierungsvorschläge" zum Verbrauchsausweis. Wenn keine kostengünstige Maßnahmen empfohlen werden können, dann erhalten Sie die Anlage zum Energieausweis mit einer entsprechenden Mitteilung. Weitere Informationen: Nachricht:
Nach dem Absenden erhalten Sie ein Bestätigungsfenster mit Ihren Bestellangaben
Energieberater-Muenchen.info - Thomas Möller - Gebäudeenergieberater (HWK) - Brunhamstraße 43 - 81249 München - Tel. 089-871 2454